|
ARGENTINIENANLEIHEN | ||
![]() |
Die Republik Argentinien hat auf dem internationalen Finanzmarkt Gelder - auch von vielen Privatanlegern aus der Bundesrepublik Deutschland - aufgenommen und ist Zahlungsverpflichtungen eingegangen, die sie nicht mehr erfüllen will. Bei den in Deutschland aufgenommenen Geldern ist regelmäßig deutsches Recht anwendbar. Soweit britisches oder US-amerikanisches Recht anwendbar ist, vermitteln wir Sie gern an unsere dort ansässigen Kollegen. Nach deutschem Recht ist Argentinien zur Zahlung verpflichtet. Dies wurde vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich bestätigt (vgl. Presseberichterstattungen u.a. auf Spiegel-Online und FAZ.net und siehe unter: Rechtsprechung). Auch eine Vollstreckung gegen Argentinien grundsätzlich zulässig. Wir haben bereits etliche Entscheidungen gegen die Republik Argentinien auf Zahlung erstritten. Die von uns vertretenen Anleger hatten die äußerst ungünstigen Umtauschangebote abgelehnt und uns mit der gerichtlichen Geltendmachung ihrer berechtigten Ansprüche beauftragt. Wer die Umtauschangebote ebenfalls nicht angenommen hat und seine berechtigten Ansprüche durchsetzen möchte, sollte wegen drohender Verjährung von Ansprüche zum Jahresende schnellstmöglich verjährungshemmende Maßnahmen einleiten. Jung & Schleicher Rechtsanwälte vertreten Inhaber von Argentinien-Anleihen, die einen Verlust ihres Geldes nicht hinnehmen. Für Anleger werden weitere Einzel- und Sammelklagen, an denen sich Interessierte noch beteiligen können, gegen die Republik Argentinien vorbereitet. Anleger, die die realistische Möglichkeit der Anspruchsverfolgung nicht ungenutzt lassen möchten, können sich unverbindlich mit einem verlinktem Fragebogen (hier klicken) an uns wenden. Gern informieren wir Sie über die verschiedenen Möglichkeiten. Für Interessenten, die kein Prozesskostenrisiko eingehen oder kein weiteres Geld aufbringen wollen, können wir Kontakt zu einem Prozesskostenfinanzierer herstellen, der im Einzelfall über eine Finanzierungszusage entscheidet.
|
|
|
Startseite | Klagemöglichkeiten/Kosten | Rechtsprechung | Stellungnahme | Transparenz | Kontakt/Impressum | ||